Berufliche Bildung und Qualifizierung
Es ist allgemein bekannt, dass in der heutigen Berufswelt »lebenslanges Lernen« der wesentliche Faktor für den Erfolg ist. Berufsinhalte verändern sich, oder fallen ganz weg. Von den Beschäftigten wird erwartet, dass sie dazu bereit sind, sich neue Kompetenzen anzueignen.
Einschränkungen
Ebenso gibt es Veränderungen bei den Beschäftigten. So können einst erlernte Berufe, als Folge gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder familiärer Verpflichtungen, nicht mehr ausgeübt werden. Möglich ist auch, das die Dauer der zeitlichen Belastbarkeit geringer geworden ist.
Migrationsbiografie
Personen mit Zuwanderungshintergrund stoßen in der Regel auf vielfältige Schwierigkeiten den Anforderungen der Arbeitsstelle zu genügen. Das kann beispielsweise die fehlende – beziehungsweise die unzureichende – deutsche Sprachkompetenz sein. Auch ist das Fehlen von Computerwissen ein möglicher Mangel.
Training
Für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist es daher wesentlich, vorhandene Fertigkeiten zu trainieren und neue Fähigkeiten zu entwickeln. Hierbei kann Sie die C.U.B.A. gGmbH mit ihren Angeboten unterstützen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (A V G S)
Für die berufliche Bildung mit einem AVGS bietet Ihnen die C.U.B.A. gGmbH eine Reihe von Gruppenmaßnahmen an.
In der Vergangenheit haben wir folgende Gruppenmaßnahmen für die Qualifizierung angeboten:
- Elektrohelfer*in
- Elektrohelferin speziell für Frauen
- Lager- und Logistikhelfer*in
- Metallbearbeitung (auch mit berufsspezifischer Sprachförderung möglich)
- Prequel (das bedeutet Vorgeschichte und setzt bei den Interessen und Neigungen an)
Computerkurse
• Einfühung in die Nutzung des Computers
• Einführung in die Internetnutzung
• Einfühung in die Nutzung des Smartphones/Tablets
Hier finden Sie Informationen zu dem Kurs:
Ansprechpartner ist Herr Wolf-Rüdiger Scheike
Maßnahmen nach § 16i SGB II (Sozialgesetzbuch zweites Buch)
Das Zeichen § steht für das Wort Paragraf. Dieser Begriff stammt von dem altgriechischen Wort parágraphos ab und dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum – wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern. Das deutsche Sozialgesetzbuch wird zzt. aus 14 einzelnen Büchen gebildet und mit römischen Ziffern bezeichnet, die sich jeweils mit speziellen Gebieten des Sozialrechts befassen (beispielsweise das SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende).
Es folgt ein externer Link zum § 16i des SGB II auf der Website www.gesetze-im-internet.de.
Vielfältige Möglichkeiten
Wir bieten Kurse zur PC-Nutzung, Bewerbungstraining, Pflanzenkunde und im handwerklichen Bereich an. Darüber hinaus sind wir im Gespräch mit Kooperationspartnern für Schulungskurse.
Interne Schulung / Qualifizierung
Selbstverständlich sind wir als Bildungsunternehmen daran interessiert, unsere eigenen Mitarbeitenden zu fördern. Wir bieten daher je nach Arbeitsbereich und Bedarf unseren Mitarbeitenden eine Reihe von Schulungsthemen an.